Vermietung von Grundstücken an Ausländer in der Türkei
Ausländische Staatsangehörige, die eine Aufenthaltsgenehmigung erhalten haben, haben das Recht, ein Haus zu mieten. Das türkische Obligationenrecht regelt eindeutig, wie eine Immobilie zu mieten ist. Zunächst müssen der Vermieter und der ausländische Bürger einen Mietvertrag für die Immobilie abschließen. Diese Situation unterscheidet sich nicht zwischen Ausländern und türkischen Staatsbürgern, und für beide Parteien gelten die gleichen Bedingungen. Wichtig ist, dass ein ausländischer Staatsbürger eine Aufenthaltsgenehmigung haben muss, um eine Immobilie mieten zu können.
Verkauf von Grundstücken durch Ausländer
Wir haben erklärt, wie Ausländer in der Türkei Eigentum erwerben können. In den Fällen, in denen der Verkauf der Immobilie gemäß den von uns erläuterten Verfahren erfolgt, kann der Ausländer nun ein Pfandrecht an der Immobilie in der Türkei begründen, die betreffende Immobilie vermieten und sie verkaufen. Bei den Verkaufstransaktionen werden jedoch eine Reihe verschiedener Dokumente verlangt. Diese Dokumente sind
- Ausländische ID oder Reisepass
- Obligatorische Erdbebenversicherung für Gebäude
- Wertgutachten für die Immobilie (das Wertgutachten ist drei Monate ab dem Datum der Antragstellung gültig)
- Wenn die Transaktion durch einen Vertreter durchgeführt wird, eine Vollmacht, die eine Ermächtigung zur Durchführung der betreffenden Transaktion enthält
- Ein Lichtbild in Passgröße
Nachdem der Antrag mit den entsprechenden Unterlagen bei der Grundbuchdirektion gestellt wurde, gibt es in dieser Hinsicht keine spezifischen Beschränkungen für Ausländer, und für die betreffenden Streitigkeiten gelten die türkischen Gesetze.